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Die AmbulanteHilfen.de GmbH
So sind wir gestartet

  • Wie alles begann …

Die „Hausordnung“
Manche Dinge sind es wert aufgeschrieben zu werden ... und manche Dinge schreiben wir auf um unsere Werte zu erhalten.

Rechtliche Grundlage unserer Arbeit
SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) und SGB XII (Sozialhilfe).

Ziel der ambulanten Hilfe
Die Eingliederungshilfe dient dazu, Menschen mit Behinderungen eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern (§ 90 SGB IX). Ambulante Hilfen sind hier ein zentrales Instrument, um ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu fördern (Es gilt der "ambulant vor stationär"-Grundsatz, auch wenn dieser nicht strikt festgelegt ist).

Zuständigkeiten
Wer macht was?

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