Ehrenamt als Nebentätigkeit

In welchen Fällen solltest/musst du es deinem Arbeitgeber sagen?

1) Wenn es in die Arbeitszeit fällt

  • z. B. du willst für Einsätze/Termine früher gehen, frei bekommen, Bereitschaft etc.

  • dann geht’s ohne Abstimmung natürlich nicht.

2) Wenn es eine Neben­tätigkeit im Sinne des Arbeitsvertrags sein kann

Viele Arbeitsverträge/Betriebsvereinbarungen verlangen:

  • Anzeige jeder Nebentätigkeit (auch unbezahlt) oder

  • Genehmigung, bevor du sie aufnimmst.

Das hängt stark von deinem Vertrag ab.

3) Wenn ein Interessenkonflikt möglich ist

  • gleiche Branche/Kunden/Lieferanten

  • Nutzung von Betriebswissen

  • du könntest in Konkurrenz stehen oder “für Dritte” arbeiten, die deinem Arbeitgeber entgegenstehen

4) Wenn deine Leistung/Erholung leiden könnte

Auch ehrenamtlich gilt: Wenn es so viel wird, dass du im Job nicht mehr fit bist (z. B. viele Nacht-/Wochenendeinsätze), kann der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse haben, das zu wissen bzw. Grenzen zu setzen.

5) Wenn du Ressourcen des Arbeitgebers nutzt

  • Dienstlaptop, E-Mail, Arbeitsmaterial, Firmenauto etc.
    → ohne Erlaubnis besser nicht.

Wann ist es meistens unkritisch?

Wenn das Ehrenamt…

  • außerhalb deiner Arbeitszeit stattfindet,

  • nicht im Konflikt mit dem Arbeitgeber steht,

  • keine Arbeitsleistung beeinträchtigt,

  • und dein Vertrag keine Anzeige-/Genehmigungspflicht vorsieht,
    … dann ist es in der Praxis oft nicht meldepflichtig.